Hilfe finden

disabled middle aged woman with laptop computer

Von Heimhilfe und persönlicher Assistenz bis 24-Stunden-Pflege:

Das Feld der Anbieter ist groß. Wer nicht selbst im Internet nach einzelnen Anbietern suchen möchte, wendet sich am besten an Spitals-Entlassungsmanagements oder das Infoservice des Sozialministeriums.

24-Stunden-Betreuung
Derzeit agieren in Österreich rund 60.600 Betreuer (nur etwa vier Prozent Männeranteil). Für gewöhnlich arbeiten zwei Personen für eine Pflegeperson und wechseln sich im 14-Tages-Rhythmus ab. Ihre Bezahlung erfolgt entweder direkt oder über eine Vermittlungsagentur, ihr Verdienst variiert mit Pflegebedarf und Ausbildung (in der Regel zwischen 800 und 1.000 Euro pro Person und Monat).
Für die Beschäftigung der Pflegekräfte gibt es Förderungen. Anlaufstelle für Fragen und Anträge ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen.
Anspruch auf eine Förderung hat, wer Pflegegeld ab der Stufe 3 bezieht. Einkommensgrenze: 2.500 Euro netto pro Monat. Nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen steigt die Grenze um 400 bzw. 600 Euro (für behinderte, unterhaltsberechtigte Angehörige).
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften beträgt maximal € 550 pro Monat, bei unselbstständig tätigen höchstens € 1.100 monatlich.
Die Betreuer müssen eine theoretische Ausbildung (die etwa jener einer Heimhilfe entspricht) nachweisen oder die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten sachgerecht betreut haben – oder eine fachspezifische Ermächtigung für Pflegetätigkeiten vorweisen.
Mehr Info:
www.sozialministerium.at

Hauskrankenpflege
Alter und Art der Erkrankung spielen hier keine Rolle: Diese Unterstützung wird ausschließlich von Fachkräften ausgeführt (Basis: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz).
Neben der Pflegearbeit werden auch Beratung und Begleitung der Angehörigen und anderer an der Pflege beteiligter Personen geboten.
Medizinische Hauskrankenpflege wird im jeweiligen Versicherungsfall für längstens vier Wochen gewährt – mit chef- oder kontrollärztlicher Bewilligung aber auch darüber hinaus.
Soziale Hauskrankenpflege hingegen ist vorab nicht zeitlich beschränkt und wird im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung organisiert.

Heimhilfen
Ausgebildete Heimhelfer betreuen und unterstützen Klienten jeder Altersgruppe. Zu ihren Tätigkeiten zählen unter anderem Hilfe im Haushalt, bei der persönlichen Hygiene, beim An- und Ausziehen, bei Essenszubereitung, Ernährung (z. B.: Einhaltung einer Diät unter Fachaufsicht), Arztbesuchen und Behördenwegen.

Personenbetreuer
Putzen, Kochen, Waschen und Bügeln, Einkauf, Botengang, Begleitung zu Arzt, Amt oder Freizeitfreuden: All dies leisten selbstständige oder angestellte Personenbetreuer. Sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen, helfen sie auch beim Essen, Anziehen, Aufstehen, Gehen, der Körperhygiene oder Medikamenteneinnahme und unterstützen durch Anwesenheit, damit der betreuungsbedürftige Mensch nicht alleine ist, wenn er etwas benötigt (z. B.: Umsetzen von Rollstuhl zu Toilette). Nach schriftlicher Anordnung und Anleitung durch Arzt oder diplomierte Krankenpfleger können sie fallweise überdies pflegerische und ärztliche Leistungen im Privathaushalt ausführen.

Persönliche Assistenz
Sie unterstützen behinderte Menschen bei allen Tätigkeiten, die diese nicht selbst schaffen. Das Ziel: Die Möglichkeit, ein „ganz normales“, selbstbestimmtes Leben zu führen – egal ob am Arbeitsplatz, im Alltag oder in der Freizeit.
Anders gesagt: Der Helfer stellt Augen, Ohren, Hände, Füße und Muskelkraft in den Dienst seines Klienten, der selbst bestimmt, was er braucht und will, selbst als Auftraggeber fungiert und den Dienstplan organisiert.

Der Weg zu einem persönlichen Assistenten: Organisationen wie PAV (Persönliche Assistenz Wien) oder die WAG Assistenzgenossenschaft beraten Interessenten und unterstützen bei der Organisation.
Kontakt:
www.pav-persoenliche-assistenz.com
Tel.: 01- 290 00 81,
www.wag.or.at
oder
Tel.: 01-798 53 55

Für Menschen mit schwerer Behinderung gibt es Pflegegeldergänzungsleistungen für die Anstellung persönlicher Assistenten. Bei der Finanzierung helfen Sozialministeriumsservice (für Assistenz am Arbeitsplatz, www.sozialministeriumservice.at), Ministerium für Bildung (für Schüler, www.bmb.gv.at) und die Länder (für Freizeit-Assistenz). Der Klient kann als Arbeitgeber auftreten, seine Assistenten selbst anstellen (inkl. Lohnverrechnung, Bereitschaftsdienste etc.) und deren Gehälter direkt vereinbaren. Persönliche Assistenzstunden à 22 Euro für Selbstzahler bietet etwa die WAG (inkl. Beratung, Lohn- und Lohnnebenkosten).

Pflegegeld und Pflegestufen

Pflegegeld kann beim zuständigen Pensionsversicherungsträger oder (wenn keine Pension bezogen wird) bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden. Wie hoch es ausfällt, hängt vom individuellen Bedarf ab (muss bei über 65 Stunden pro Monat liegen!). Wie viele Pflegestunden nötig sind, beurteilen Arzt oder Pflegefachkraft.

Pflegebedarf in Std./Mon.    Pflegestufe    Euro /Mon. (netto)
Mehr als 65 Stunden              1                       157,30 Euro
Mehr als 95 Stunden              2                       290,00 Euro
Mehr als 120 Stunden            3                       451,80 Euro
Mehr als 160 Stunden            4                       677,60 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
.                                                  5                       920,30 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht nötig ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
.                                                 6                       1.285,20 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
.                                                7                       1.688,90 Euro
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Davon werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
(Quelle und mehr Info: www.help.gv.at )

Mehr hilfreiche Adressen

SOZIALMINISTERIUM
www.pflegedaheim.at
buergerservice@sozialministerium.at
Tel.: 01 711 00 – 86 22 86, (Mo. bis Fr., 8-16 Uhr)

SOZIALMINISTERIUMSERVICE
www.sozialministeriumservice.at
post.wien@sozialministeriumservice.at
Tel: 01 588 31

INTERESSENGEMEINSCHAFT PFLEGENDER
ANGEHÖRIGER
www.ig-pflege.at,
office@ig-pflege.at
Tel.: 01 58 900 – 328

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